<p class="remark primary">Nein, einheitliche Zertifikate, welche von diversen Software Herstellern als das "GoBD Zertifikat" bezeichnet werden, existieren nicht. Diese sind rechtswidrig und werden vom Prüfer nicht akzeptiert.</p> <p> Abschnitt 12 der "Zertifizierung und Software-Testate" der GoBD besagt:</p> <p>"Die Vielzahl und unterschiedliche Ausgestaltung und Kombination der DV-Systeme für die Erfüllung außersteuerlicher oder steuerlicher Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten lassen keine allgemein gültigen Aussagen der Finanzbehörde zur Konformität der verwendeten oder geplanten Hard- und Software zu. Dies gilt umso mehr, als weitere Kriterien (z. B. Releasewechsel, Updates, die Vergabe von Zugriffsrechten oder Parametrisierungen, die Vollständigkeit und Richtigkeit der eingegebenen Daten) erheblichen Einfluss auf die Ordnungsmäßigkeit eines DV-Systems und damit auf Bücher und die sonst erforderlichen Aufzeichnungen haben können.</p> <p>Positivtestate zur Ordnungsmäßigkeit der Buchführung – und damit zur Ordnungsmäßigkeit DV-gestützter Buchführungssysteme – werden <b>weder</b> im Rahmen einer steuerlichen Außenprüfung <b>noch</b> im Rahmen einer verbindlichen Auskunft erteilt." </p> <p> Es gilt immer noch: die Lösungen werden beim Steuerpflichtigen vor Ort geprüft – dabei geht es nicht alleine um die Software, sondern die Prozesse, den Betrieb, die Inhalte, die Nutzung, die Anwender, Arbeitsanweisungen etc.</p> <p>Statt dessen brauchen Sie eine <a href="https://de.paperoffice.com/M%C3%B6glichkeiten/Verfahrensdokumentation"><u><b>Verfahrensdokumentation</b> (Prozessdokumentation)</u></a>, die Sie für Ihre Prozesse und Softwareprodukte erstellt haben, selbstständig oder mit Hilfe Ihres Steuerberaters. </p>